CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung ist gesetzlich gefordert beim entgeltlichen Ausschank alkoholischer Getränke, meist in Form eines Trinkglases, Bierglases, Bechers (z.B. Glühweinbecher, Feuerzangenbecher), Kruges oder einer Karaffe. Mit der CEKennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt“. Sofern wir in Projektarbeiten den Füllstrich, CE-Kennzeichnung, Ausschankmass in Verbindung mit der freigebenden Konformität des Eichamts nicht selbst z.B. im Druckmotiv anbringen, stellen uns z.B. Glaswerke, Glashersteller fix & fertig gekennzeichnete Artikel zur Verfügung. Wir beschaffen und bedrucken diese Artikel mit Ihren Motiven oder Logos.